Barrierefreiheit im Web: Ein Muss für Hotels ab 28.06.25
Erhöhte Anforderungen an Hotels und touristische Anbieter: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit von Webseiten und Online-Services zur gesetzlichen Pflicht. Doch was bedeutet das konkret für die Branche, und wie können Sie Ihr Hotel darauf vorbereiten?
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Insbesondere gilt dies für:
- Hotels, die Zimmerreservierungen und andere Services über ihre Website anbieten.
- Restaurants, die Online-Reservierungen oder Bestellungen ermöglichen.
- Touristische Dienstleister, die digitale Buchungsmöglichkeiten für ihre Angebote bereitstellen.
Ausnahmen:
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind vom Gesetz ausgenommen. Alle anderen Anbieter müssen die Anforderungen erfüllen, um rechtlich konform zu bleiben.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit umfasst die Gestaltung von Webseiten und digitalen Diensten so, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sind. Das betrifft z.B. folgende Aspekte:
Wahrnehmbare Inhalte:
- Alternativtexte für Bilder und Grafiken, damit Screenreader die Inhalte vorlesen können
- Transkriptionen und Untertitel für Videos und Audiodateien, um auch hörgeschädigten Nutzern den Zugang zu ermöglichen
- Geeignete Farbkontraste, um sicherzustellen, dass alle Inhalte unabhängig von Farbsehschwächen gut sichtbar sind
- Anpassbare Schriftgrößen und flexible Layouts, die den individuellen Bedürfnissen der Nutzer gerecht werden
Benutzerfreundlichkeit:
- Vollständige Tastaturnavigation, um interaktive Elemente ohne Maus bedienen zu können
- Gut erkennbare und fokussierbare Elemente wie Links und Formulare
- Klar strukturierte und intuitive Navigation, die Nutzer durch die Website leitet
Verständlichkeit:
- Klare Struktur durch Überschriften, Listen und Absätze
- Verwendung einfacher Sprache, um Inhalte für alle Nutzer verständlich zu machen
Robustheit:
- Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern
- Responsives Design, das eine optimale Darstellung auf verschiedenen Geräten wie Smartphones und Tablets gewährleistet
- Sicherstellung, dass alle Interaktionen und Inhalte auch bei älteren Browsern oder Systemen zuverlässig funktionieren
Barrierefreier Online-Buchungsprozess
Im Hotel besonders wichtig: Ein barrierefreier Buchungsprozess. Eine klare und intuitive Navigation mit gut strukturierten Schritten erleichtert den Buchungsvorgang erheblich. Schaltflächen sollten ausreichend groß gestaltet und leicht erkennbar sein, um die Bedienung zu vereinfachen. Für Nutzer, die Schwierigkeiten mit der Texteingabe haben, sind alternative Eingabemöglichkeiten wie Dropdown-Menüs, Checkboxen oder Spracherkennungsfunktionen besonders hilfreich. Diese Maßnahmen gewährleisten eine inklusive Nutzererfahrung und machen Ihre Hotelwebsite für alle zugänglich.
Mit hotelsuite IBE auf der sicheren Seite
Unsere Buchungslösung hotelsuite IBE sorgt dafür, dass die Anforderungen zur Barrierefreiheit zuverlässig und termingerecht erfüllt werden.
Welche Fristen sind zu beachten?
Alle betroffenen Webseiten und Online-Dienste müssen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein. Planen Sie jetzt, um diese Frist einzuhalten und rechtliche Konsequenzen, hohe Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden.
Schritte zur Umsetzung der Barrierefreiheit
Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfordert eine sorgfältige Planung und kontinuierliche Anpassung. Beginnen Sie mit einer gründlichen Analyse des aktuellen Zustands Ihrer Website. Dazu zählen Tests auf Responsivität, Ladezeiten und die grundlegende Nutzerfreundlichkeit.
Nutzen Sie Tools wie WAVE oder eines der hier gelisteten, um bestehende Barrieren zu identifizieren und gezielt zu beseitigen. Sammeln Sie aktiv Feedback von Nutzern, insbesondere von betroffenen Menschen, um sicherzustellen, dass Ihre Optimierungen praxisgerecht sind.
Ergänzen Sie Ihre Maßnahmen durch die Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die über den Fortschritt und die getroffenen Schritte informiert. Regelmäßige Prüfungen und Updates stellen sicher, dass Ihre Webseite dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wettbewerbsvorteil durch Barrierefreiheit
Ganz schön viele To-Do’s?! Ja, das stimmt. Zum Glück bringt die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen jedoch nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch viele Vorteile mit sich:
- Verbesserte Nutzerfreundlichkeit: Intuitiv bedienbare Webseiten profitieren alle Nutzer.
- Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen stellen eine bedeutende Kundengruppe dar.
- Suchmaschinenoptimierung: Barrierefreie Webseiten erzielen oft bessere Rankings bei Google.
Die Anforderungen des BFSG sind eine Chance, Ihre digitale Präsenz zukunftssicher zu gestalten. Mit einer barrierefreien Website investieren Sie nicht nur in die Zufriedenheit Ihrer Gäste, sondern sichern sich auch einen Wettbewerbsvorteil. Es ist höchste Zeit, ihre Website auf den Prüfstand zu stellen. Gerne begleiten wir Sie dabei.
Lassen Sie sich von uns beraten
Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Website alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre digitale Präsenz zukunftssicher und gesetzeskonform zu gestalten.